Vorstände
1. Vorsitzender | Hendrik Bernhard – ![]() |
2. Vorsitzender | Sebastian Dienst – ![]() |
Kassenwart | Walter Schuch – ![]() |
Gewässerwart | Arnold Zimmer – ![]() |
Beisitzer + Stellvertretender Gewässerwart |
Herbert Schreitz – ![]() |
Fischereiaufseher | Sönke Johannsen – ![]() |
Schriftführer | Joachim Rauner – ![]() |
Jugendwart | Helmut Oexner – ![]() |
Gebäudewart | Michael Hartmann – ![]() |
Gerätewart | Andreas Lux – ![]() |
Beisitzer | Sven Schreitz – ![]() |
Anbei die ASV Nieder Florstadt „Geschäftsordnung des Vorstands“ aus 2021 
Präambel
Diese Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung, ist dieser untergeordnet und enthält somit keine Bestimmungen, die satzungsrelevant sind und auch keine Regelungen, die sich in der Gewässerordnung befinden.
Sie regelt die Tätigkeit des Vorstandes und wird auch von ihm beschlossen. Sie enthält auch vom Vorstand bzw. von der Mitgliederversammlung beschlossene Maßnahmen und Vorgaben, die das Vereinsleben regeln und zu deren Ausführung bzw. Einhaltung alle Vorstandsmitglieder verpflichtet sind.
§1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung
1. Diese Geschäftsordnung kann durch den Vorstand jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Beteiligung anderer Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich.
2. Die Stimmen aller satzungsgemäß berufenen Vorstandsmitglieder sind für die Beschlussfassung erforderlich.
3. Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald sie allen Vorstandsmitgliedern bekannt gegeben worden ist.
4. Die Geschäftsordnung ist für alle Vereinsmitglieder einsehbar.
§2 Der Vorstand
1. Der Vorstand leitet die Arbeit des Vereins und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
2. Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung und sieht wie folgt aus:
Posten laut Satzung
1. Vorsitzender: Hendrik Bernhard
2. Vorsitzender: Sebastian Dienst
Kassenwart: Walter Schuch
Schriftführer: Joachim Rauner
Gewässerwart: Arnold Zimmer
Fischereiaufseher: Sönke Johannsen
Jugendwart: Helmut Oexner
Beisitzer Stellv. Gewässerwart: Herbert Schreitz
Stellv. Jugendwart:
Gebäudewart:
Gerätewart: Andreas Lux
Nicht festgelegt Sven Schreitz
3. Ressortverteilung im Vorstand:
1.Vorsitzender: Repräsentant nach außen, Kommunikation der Aktivitäten, Einladung und Leitung der Vorstandssitzungen, Leitung der Mitgliederversammlung
2. Vorsitzender: Unterstützung des 1. Vorsitzenden und bei Abwesenheit dessen Vertretung, Kontakt zur Stadtverwaltung
Kassenwart: Verwaltung der finanziellen Mittel, Führen Kassenbuch, Durchführung SEPA – Lastschriftverfahren
Schriftführer: Protokollerstellung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen, Versand Terminliste, Aktualisierung Vereinsrichtlinien, Mitgliederliste und Vorlagen
Gewässerwart: Gewässeruntersuchungen und Auswertung / Interpretation der Ergebnisse, Verwaltung Fanglisten und Erlaubniskarten, Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden
Fischereiaufseher: Kontrolle der Angelberechtigungen an den Vereinsgewässern
Jugendwart: Betreuung Jugendliche, Organisation der Veranstaltungen für die Jugendlichen
Gebäudewart: Betrieb Vereinsheim
Gerätewart: Verwaltung des beweglichen Vereinsinventars, insbesondere maschinengetriebene
Werkzeuge und deren Betriebsmittel
4. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, dann sind innerhalb von vier Wochen sämtliche Unterlagen und Vereinseigentum zurückzugeben.
§3 Vorstandssitzungen
1. Der Vorstand tagt je nach Bedarf mehrmals im Jahr und wird vom 1. Vorsitzenden einberufen, der die Sitzungen auch leitet.
2. Alle Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Bei einer Nichtteilnahme muss eine Entschuldigung erfolgen.
3. Alle anwesenden Mitglieder des Vorstandes können Beschlüsse fassen und stimmen mit einfacher Mehrheit ab. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen, es sei denn, dass ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wurde.
4. Eine im Vorfeld schriftlich veröffentlichte Tagesordnung ist notwendig. In einer Vorstandssitzung können Beschlüsse nur über Gegenstände in der veröffentlichten Tagesordnung gefasst werden. Über Angelegenheiten, die nicht enthalten waren, kann nur abgestimmt werden, wenn alle anwesenden Personen zustimmen.
5. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich, aber mit einer einfachen Mehrheit können weitere Personen zugelassen werden.
6. Beschlüsse und Beratungsergebnisse sind vertraulich zu behandeln und insbesondere sind die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
7. Über die Inhalte der Vorstandsitzungen ist ein Ergebnisprotokoll vom Schriftführer anzufertigen. Die Mindestanforderung an dem Inhalt ist Ort, Datum, Uhrzeit, anwesende / abwesende Vorstandsmitglieder und alle Vorstandsbeschlüsse mit Angabe der Abstimmergebnisse. Das Protokoll ist vom Schriftführer zu unterzeichnen.
§4 Beiträge und Finanzierung
1. Die derzeitigen Mitgliedsbeiträge pro Jahr betragen für aktive Erwachsende 60,– EUR, für Jugendliche und passive Erwachsende 30,– EUR.
2. Der Jahresbeitrag wird bei einem Vereinseintritt nach dem 30. Juni um die Hälfte reduziert.
3. Alle Mitglieder, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei.
4. Die Aufnahmegebühr, die nur für aktive Erwachsene erhoben wird, beträgt immer das Doppelte des entsprechenden Beitrages, d. h. aktuell 120,– EUR
5. Ein jederzeitiger Wechsel zwischen aktiv und passiv ist den Mitgliedern jeweils zum Kalenderjahrwechsel erlaubt.
6. Der Preis für eine Angler-Gastkarte wird auf 10,– Euro pro Kalendertag festgesetzt.
7. Geldmittel dürfen nur bis zu einem Kassenbestand von 7.000 EUR minus 10% verwendet werden. Ausgaben, die dieses Limit unterschreiten, sind vom kompletten Vorstand zu genehmigen, ebenfalls eine Herabsetzung des Limits.
8. Als Einzugsermächtigung wird das SEPA – Basislastschrifteinzug (Lastschriftmandat) benutzt. Die Gläubiger ID lautet DE84ZZZ00000254440. Als Mandatsreferenz wird die Mitgliedsnummer im Adressfeld der jährlichen Termineinladungen mit dem Zusatz der entsprechenden Jahreszahl verwendet.
9. Bei einer Änderung der Bankverbindung ist vom Mitglied das Formular „SEPA – Lastschriftverfahren“ auszufüllen. Bei fehlgeschlagenen Abbuchungen, welche durch das Mitglied verursacht worden sind, ist ein Unkostenbeitrag von 10 EUR zu Lasten des Mitglieds fällig.
§5 Veranstaltungen
1. Die jährlich im Dezember zu versendete Terminliste für das Folgejahr ist gleichzeitig die Einladung für alle Veranstaltungen, auch für die Familienfeier. Es wird nicht separat eingeladen.
2. Die Verkaufspreise in Euro betragen bei Veranstaltungen wie folgt: Getränke bis 0,33 l und Spirituosen 0,02 l EUR 1,–, Getränke von 0,33 bis 0,50 l EUR 1,50, Getränke 1 l EUR 3,00, belegtes halbes Brötchen EUR 1,–, Würstchen EUR 2,–, Steak EUR 3,50. Ein Kasten der Getränke kostet die Summe der Einzelflaschen. Verkaufspreise für ein abweichendes Angebot werden vom Vorstand individuell festgelegt.
3. Für die Familienfeier wird generell für die Essenskalkulation mit 60 – 70 Teilnehmer gerechnet. Das Essen ist kostenlos und die Getränke kosten wie unter §5.2 aufgelistet.
4. An vereinsinternen Angelveranstaltungen dürfen nur aktive Mitglieder teilnehmen, die auch für das entsprechende Jahr einen gültigen Erlaubnisschein, in dem alle gefangenen und mitgenommenen Fischen, auch die von den Vereinsveranstaltungen, eingetragen werden müssen, besitzt. Ein Erlaubnisschein wird nur gegen Vorlage des abgelaufenen Scheines und eines gültigen Jahresfischereischeines ausgehändigt. Die abgelaufenen Erlaubnisscheine für das zurückliegende Jahr sind spätestens zur Jahreshauptversammlung beim Gewässerwart oder dessen Vertreter zurückzugeben.
5. Vor den Vereinsangeln ist der Fischteich durch die Bekanntgabe in Form eines Aushanges für den Fischfang gesperrt. Ebenfalls ist nach Beendigung der Vereinsangeln an diesen Tagen der Fischteich für weitere Angelmöglichkeiten gesperrt.
6. Beim An- und Abangeln darf nur mit einer Rute gefischt werden.
§6 Arbeitsdienst
1. Jedes aktive Mitglied mit einer Angelerlaubnis, muss mindestens acht Arbeitsstunden jährlich leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind am Jahresende 20,– EUR zu zahlen. Diese Gelder werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder per Rechnung eingefordert und bei Nichtbegleichen wird nach der 1. Mahnung ein Vereinsausschluss ausgesprochen.
2. Die geleisteten Stunden werden in die Angelerlaubniskarten und in einer vereinsinternen Liste eingetragen und vom Vorstand abgezeichnet.
3. Mitglieder bis 15 Jahren und ab 65 Jahren sind zum Arbeitsdienst nicht verpflichtet.
4. Wegen schlechtem Wetter abgesagter Arbeitseinsatz wird nicht pauschal gutgeschrieben.
5. Es werden keine gesonderten Hinweise zu den Arbeitseinsätzen per Mail oder per WhatsApp verteilt.
§7 Betrieb Vereinsheim
1. Eine Versicherung für das Vereinsheim, mit einem Versicherungswert von 50.000 EUR für das Gebäude und 8.800 EUR für den Hausrat, ist abgeschlossen.
2. Für das Gebäude inklusive des Werkstatt-Containers existiert eine Schließanlage, wobei diese Schlüssel nur an Vorstandsmitglieder gegen eine Kaution von 30,– EUR ausgehändigt werden.
3. Jedes Vereinsmitglied erhält einen Schlüssel gegen eine Kaution von 10,– EUR für die Eingangspforte, der auch für die Toilette passt.
4. Im Vereinsheim gilt das gesetzliche Rauchverbot.
5. Im Allgemeinen werden Getränke und Speisen zu den gleichen Preisen wie bei Veranstaltungen verkauft. Verkaufspreise für ein abweichendes Angebot werden vom Vorstand individuell festgelegt.
6. Für das Führen der Getränkekasse gilt folgende Regelung:
a) Übernacht dürfen sich maximal 100,– EUR in der Kasse befinden.
b) Sie dient ausschließlich für die Einnahme bei Bewirtungen. Andere Ausgaben dürfen nicht aus dieser Kasse beglichen werden (Getränkelieferungen erfolgen ausschließlich per Lieferschein, wobei die entsprechende Rechnung direkt dem Kassenwart zugestellt wird).
c) Die Einnahmen einer Kalenderwoche ist spätestens nach Ablauf der Folgewoche dem Kassenwart zu übergeben, bei Abwesenheit an den 1. oder 2. Vorsitzenden.
§8 Vermietung Vereinsheim
1. Die Vermietung des Vereinsheimes erfolgt nur an direkte Mitglieder, wenn bei diesen ein Ereignis vorliegt, das der Grund für die Feier ist. Trotzdem behält sich der Vorstand vor, über eine Vermietung zu entscheiden.
2. Der Unkostenbeitrag beträgt 75,– EUR plus 350,– EUR Kaution für Schlüssel oder eventuelle Schäden. Getränke können vom Verein bezogen oder vom Mieter beschafft werden. Dabei gelten die üblichen Verkaufspreise.
3. Es wird keine Rechnung ausgestellt, sondern nur eine Quittung für den Mieter.
4. Vereinsmitglieder können nur dann das Vereinsheim mieten, wenn sie zum Zeitpunkt des Miettermins mindestens 24 Monate Mitglied im Verein sind.
5. An Freitagen und an Tagen mit Vereinsveranstaltungen wird nicht vermietet.
6. Über die Vermietungsanträge von anderen Vereinen wird grundsätzlich im Vorstand entschieden.
7. Eine Vermietung kommt nur dann zu Stande, wenn zwischen den beiden Parteien ein abgeschlossener Vertrag vorliegt, der von einem Vorstandsmitglied unterschrieben sein muss und der den Passus enthält, dass das Betreten des Geländes auf eigene Gefahr geschieht und dass das Betreten der Uferflächen des Gewässers strengstens untersagt ist.
8. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne §26 BGB ist bei einem Personenunglück einer privaten Veranstaltung im Steinbruch dann abgesichert, wenn die Gefahrenquellen gesichert sind, d.h. im Steinbruchgelände muss der Zugang zur Wasserfläche gesichert sein, was der Fall ist.
§9 Einschränkungen beim Fischen
1. Jugendliche ohne Sportfischerprüfung im Alter von 10 – 16 Jahren können in Begleitung eines Volljährigen, der im Besitz des Fischereijahresscheines ist, angeln. Ab dem 14.Lebensjahr können sie mit der Sportfischerprüfung ohne Begleitung dem Angelsport nachgehen.
2. Im Steinbruch darf ein Gastkarten-Inhaber nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds angeln, der für die Rückgabe der Gastkarte, die zusätzlich seine Unterschrift enthält, verantwortlich ist.
§10 Ehrungen und Präsente
1. Für die Jubiläen bezüglich Vereinszugehörigkeit werden für die folgenden Jahre Ehrungen vorgenommen: 10, 25, 40, 50, 60 und 70 Jahre Vereinszugehörigkeit.
2. Andere Anlässe sind von Ehrungen ausgenommen.
3. Als Präsent werden Euro-Münzsätze im Wert von 20,– EUR oder ähnliches verteilt.
4. Es werden keine Präsente für Familienereignisse von Vereinsmitgliedern verteilt, außer beim Ableben eines Mitgliedes (= 30,– EUR in bar).
§11 Sonstige Bestimmungen und Vorgaben
1. Arbeiten mit der Motorsäge sind auf dem Vereinsgelände nur unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen, d.h. es ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen.
2. Dem Verband Hessischer Sportfischer werden nur noch die Anzahl der Mitglieder mitgeteilt, die den vollen Beitrag entrichten.
3. Auf der Internetseite des Vereins werden keine Namen von Vorstandsmitglieder, Protokolle und Bilder vom Gelände und Vereinsheim veröffentlicht. Die Satzung, die Gewässerordnung und das Aufnahmeformular werden auf der Seite zur Verfügung gestellt.
4. Als Vereinsfarbe für T-Shirts, Polo-Shirts etc. ist „dunkelbraun“ vorgesehen.
Kontakt und Anfragen
für Gastkarten
info@asv-nieder-florstadt.de
arnold.zimmer1@yahoo.de
( Mobil: 0176 73588245 )
PARTNER
IG Nidda
Verband Deutscher Sportfischer
Verband Hessischer Fischer
Wasserstand
Wasserstände Nidda
Bad Vilbel
Ilbenstadt
Nidda – Nieder-Florstadt
Rainrod
Schotten
Unter Schmitten
Wichtige Dokumente
Fischereigesetz
Fischereiverordnung
Satzung
Gewässerordnung
Freitag | +4° | 0° | |
Samstag | +4° | -1° | |
Sonntag | +6° | -3° | |
Montag | +8° | -1° | |
Dienstag | +5° | +4° | |
Mittwoch | +9° | +2° |
1. Vorsitzender: Hendrik Bernhard
Feldstr. 2, 61197 Florstadt – Tel.:0175-5626654
Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE 45 5185 0079 0095 0006 73