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WICHTIGE TERMINE – VERANSTALTUNGEN – ARBEITSDIENSTE
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Arbeitsdienste – Aufsichtsplan
Die Fanglisten (mit allen mitgenommen Fischen, auch die von den Vereinsangeln) für das zurückliegende Jahr, sind spätestens am 10.01. des Folgejahres beim Gewässerwart oder im Vereinsheim zurückzugeben.
Die Angelerlaubnis für das komplette Folgejahr wird nur bei Einhalten dieser First erteilt.
Bei verspäteter Abgabe gilt die neue Angelerlaubnis erst ab dem 01.07. des Folgejahres.
Es ist zu beachten, dass die Fische, die mitgenommen werden sollen, sofort nach dem Fang in die Fangliste eingetragen werden müssen.
Kontakt und Anfragen
für Gastkarten
Gewässerwart:
Hendrik Bernhard (zuständig für Gastkarten) Email:
der.zeitgeist.florstadt@gmail.com
Mobil 0175 5626654
PARTNER
IG Nidda
Verband Deutscher Sportfischer
Verband Hessischer Fischer
Wasserstand
Wasserstände Nidda
Bad Vilbel
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Nidda – Nieder-Florstadt
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Schotten
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1. Vorsitzender: Michael Hartmann
Kirchweg Allee 1
61197 Florstadt
Mobil: 0172 9580667
Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE 45 5185 0079 0095 0006 73