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WICHTIGE TERMINE – VERANSTALTUNGEN – ARBEITSDIENSTE

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Arbeitsdienste – Aufsichtsplan


Die Fanglisten (mit allen mitgenommen Fischen, auch die von den Vereinsangeln) für das zurückliegende Jahr, sind spätestens am 10.01. des Folgejahres beim Gewässerwart oder im Vereinsheim zurückzugeben.

Die Angelerlaubnis für das komplette Folgejahr wird nur bei Einhalten dieser First erteilt.
Bei verspäteter Abgabe gilt die neue Angelerlaubnis erst ab dem 01.07. des Folgejahres.

Es ist zu beachten, dass die Fische, die mitgenommen werden sollen, sofort nach dem Fang in die Fangliste eingetragen werden müssen.


Kontakt und Anfragen
für Gastkarten

Gewässerwart:
Hendrik Bernhard (zuständig für Gastkarten) Email:
 der.zeitgeist.florstadt@gmail.com
 Mobil 0175 5626654

PARTNER
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Verband Deutscher Sportfischer
Verband Hessischer Fischer
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Wasserstände Nidda
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Nidda – Nieder-Florstadt
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ASV NIEDER-FLORSTADT

61197 NIEDER FLORSTADT

1. Vorsitzender: Michael Hartmann 
Kirchweg Allee 1
61197 Florstadt

Mobil: 0172 9580667

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